¹ Die angegebenen Werte wurden nach den vorgeschriebenen Messverfahren VO(EG)715/2007 und § 2 Nrn. 5, 6, 6a Pkw-EnVKV in der gegenwärtig geltenden Fassung und ohne Zusatzausstattung ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch, den offiziellen spezifischen CO
2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO
2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der bei allen Renault Partnern und bei der
Deutsche Automobil Treuhand (DAT) unentgeltlich erhältlich ist. Der Leitfaden steht außerdem als
Download zur Verfügung.
² Der Elektrobonus i.H.v. insgesamt 10.000 EUR umfasst 6.000 EUR Bundeszuschuss sowie 3.900 EUR Renault-Anteil gemäß den Förderrichtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zum Absatz von elektrisch betriebenen Fahrzeugen.Der Elektrobonus enthält auch die Förderung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für den Einbau eines akustischen Warnsystems (AVAS) bei neuen Elektrofahrzeugen in Höhe von 100 EUR, www.bafa.de. Die Auszahlung des Bundeszuschusses und der AVAS Förderung erfolgt erst nach positivem Bescheid des von Ihnen gestellten Antrags bei der BAFA: diese Beträge sind bereits in die Anzahlung einkalkuliert. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Nicht mit anderen Aktionen kombinierbar.
³ Der Elektrobonus i.H.v. insgesamt 7.500 EUR umfasst 4.500 EUR Bundeszuschuss sowie 3.000 EUR Renault Anteil gemäß den Förderrichtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum Absatz von elektrisch betriebenen Fahrzeugen. Die Auszahlung des Bundeszuschusses erfolgt erst nach positivem Bescheid des von Ihnen gestellten Antrags. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Nicht mit anderen Aktionen kombinierbar.
Abb. zeigt Sonderausstattung.